Allgemeines
- Der Tuspo v. 1895 Weende e.V. ermöglicht es eigenen Mitgliedern und – gegen einen Nutzungsbeitrag (siehe unten) – Radsportlern anderer Vereine sowie nicht in einem Verein organisierten Radsportlern, seine Radrennbahn zu benutzen. Alle sollen effektiv, sicher und mit Freude trainieren können.
- Die Radbahn befindet sich im Stadion der SVG und umläuft deren für Training und Wettkämpfe genutzten Fußball-Rasenplatz. Gleichzeitiger Fußball- und Radsportbetrieb ist ausgeschlossen. Diese besondere Situation erfordert Abstimmung und gegenseitige Rücksichtnahme (siehe unten „Abstimmung Radsport / Fußball“):
- Zum Schutz der Fußballer, der Anlage und ihrer selbst haben alle Fahrer ausnahmslos diese Bahnordnung zu befolgen. Ein Nichtbefolgen kann zum individuellen oder gruppenweisen Nutzungsverbot, ausgesprochen durch die Abteilungsleitung der Radsportabteilung des Tuspo Weende, führen.
- Jeder Fahrer nutzt die Radsportanlage auf eigene Gefahr. Ansprüche gegenüber dem Tuspo Weende oder der SVG wegen technischer Mängel, Fehlverhalten anderer Bahnbenutzer oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.
Nutzungsbeitrag für Nicht-Mitglieder des Tuspo Weende
- Vereine können gegen eine Jahrespauschale eine Nutzungsgenehmigung für ihre Mitglieder erwerben. Die Höhe der Nutzungspauschale richtet sich nach voraussichtlicher Nutzerzahl und Nutzungsintensität. Bitte kontaktieren SieOliver Hartz
c/o Rechtsanwälte Dr. v. Garmissen, Hartz & Eulert
Friedländer Weg 7
37085 Göttingen
Tel.: 0551 / 378473
Email: oliver.hartz@vGHE.deDie Vereinsfahrer sind gehalten, während des Trainings zur Erkennung ihr Vereinstrikot zu tragen. - Privatfahrer können für € 50,- eine Jahresstartnummer erwerben, die während des Trainings gut sichtbar zu tragen ist. Die Jahresstartnummer ist während der üblichen Bürozeiten erhältlich beiOliver Hartz
c/o Rechtsanwälte Dr. v. Garmissen, Hartz & Eulert
Friedländer Weg 7
37085 Göttingen
Tel.: 0551 / 378473
Email: oliver.hartz@vGHE.de - Der Nutzungsbeitrag wird ausschließlich zur Instandhaltung der Radsportanlage verwendet.
Ausrüstung
- Auf der Radrennbahn herrscht ausnahmslos Helmpflicht.
- Die Radrennbahn kann mit Bahn- oder Straßenrennrädern befahren werden. Die Benutzung mit anderen Fahrzeugen ist untersagt.
Abstimmung Radsport / Fußball
- Außer montags (Montag ist Radsporttag) geht Fußball vor. D.h. außer montags haben Radsportler ohne Diskussion die Radbahn zu verlassen, sobald der Fußballbetrieb auf dem Rasenplatz aufgenommen wird.
- Der Tuspo Weende ist bemüht, in Abstimmung mit der SVG künftig auf seiner Homepage diejenigen Zeiten zu veröffentlichen, in denen kein Fußballbetrieb stattfindet.
Fahrregeln
- Gegenseitige Rücksichtnahme ist unerlässlich.
- Vor Aufnahme des Trainings ist die Betriebssicherheit der Radbahn zu überprüfen (Abfahren der Bahn, Hinterlassene Gegenstände, Schäden am Belag).
- Betreten und Verlassen hat ausschließlich über den offiziellen Zugang zu erfolgen. Abkürzungen über die Bande sind strikt untersagt. Der laufende Fahrbetrieb hat unbedingten Vorrang. Fahrer, die die Bahn betreten oder verlassen wollen, haben auf die im Trainingsbetrieb befindlichen Fahrer zu achten.
- Fahrtrichtung ist ausschließlich gegen den Uhrzeigersinn.
- Beim Fahren ist eine möglichst gerade Fahrlinie einzuhalten.
- Die untere Fahrfläche (bis zur blauen Linie) ist für die schnell fahrenden Fahrer freizuhalten. Innerhalb einer Fahrfläche wird rechts überholt.
- Beim Gruppenfahren erfolgt das Ablösen durch Hochfahren des Führenden auf eine höhere Fahrlinie. Die nachfolgenden Fahrer fahren links (innen) vorbei. Der abgelöste Fahrer ordnet sich am Ende der Gruppe wieder ein.
- Anhalten an der Bande ist aus Sicherheitsgründen untersagt.