post

Tuspo-Fahrer positiv getestet?

Wir nehmen hiermit Bezug auf die Gerüchteküche, die sich bezüglich eines Doping-Vorwurfs gegen einen Senioren-Fahrer unseres Vereins entwickelt hat. Als Verein sind wir bislang von offizieller Seite (wie etwa der Nationalen Anti-Doping-Agentur, NADA) auf keine Weise, auch nicht auf Nachfrage, über ein Doping-Verfahren (z.B. Schiedsverfahren vor dem Deutschen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit, DIS) informiert worden. Auch der Radsportverband scheint – da von der NADA ebenfalls nicht informiert – zu dem im Raum stehenden Vorfall keine Auskünfte geben zu können. Auf offizieller Seite wird also geschwiegen. Wir möchten hierzu jedoch nicht schweigen, sondern stattdessen zur Aufklärung beitragen und uns als Verein klar positionieren.

Der Fahrer, der im Mittelpunkt der Gerüchte steht und gegen den nach Angabe seines Anwalts in der Tat ein Schiedsverfahren eingeleitet wurde, ist vom Tuspo darauf hingewiesen worden, dass sein Lizenzantrag für die Saison 2016 in Anbetracht des Doping-Vorwurfs nicht an den für die Lizenzvergabe zuständigen Landesverband weitergeleitet wird. Zudem wurde ein – ergebnisoffenes (dazu unten mehr) – Vereinsausschlussverfahren eingeleitet. Eine Anhörung mit dem Ziel, den Sachverhalt aufklären und sich selbst zu den Vorwürfen äußern zu können, hat er abgelehnt und ist einem möglichen Vereinsausschluss seinerseits mit einem Vereinsaustritt zuvorgekommen.

Wir nehmen diesen ersten Fall eines Doping-Vorwurfs gegen einen unserer Fahrer zum Anlass, ganz allgemein die offizielle Sicht- und Vorgehensweise des Vereins darzulegen: Es gelten folgende, grundsätzliche Regeln: Wer im Kontext von Doping eine offizielle Sperre kassiert, kann nicht mehr als Rennfahrer für den Tuspo Weende an Wettkämpfen teilnehmen. Zudem muss er sich einem satzungsgemäßen Vereinsausschlussverfahren wegen grob unsportlichen Verhaltens stellen – als solches betrachtet der Tuspo Weende jedes Doping-Vergehen.

In der Praxis kann es sein, dass diese einfachen Grundregeln nicht ganz leicht umzusetzen sind. Hier spielen eine unseres Erachtens verbesserungswürdige Informationspolitik der NADA, beschränkte Sanktionsmöglichkeiten eines Sportvereins gegenüber seinen Mitgliedern, aber auch die Pflicht des Vereins zum Schutz seiner Mitglieder vor Vorverurteilung und ungerechtfertigten Anschuldigungen eine Rolle. Der Verein folgt daher dem folgenden, pragmatischen Vorgehen:

1.) Erhält der Verein – auf welchem Wege auch immer – glaubhafte Informationen über ein Doping-Verfahren (i.d.R. ein Schiedserfahren vor dem DIS, auf Antrag der NADA), das gegen eines seiner Mitglieder eingeleitet wurde (NADA-, DIS- oder verbandsseitig ist eine solche Information des Vereins nicht vorgesehen!), wird dessen evtl. Antrag auf Ausstellung einer Wettkampf-Starterlaubnis (Rennlizenz) vorsorglich nicht genehmigt und nicht an den zuständigen Landesverband weitergeleitet. Zudem ergeht die Aufforderung, vorläufig nicht im Namen des Vereins an Wettkämpfen teilzunehmen oder in Wettkämpfen die Vereinskleidung zu tragen.

2.) Der Verein leitet satzungsgemäß auf Vorstandsbeschluss hin ein ergebnisoffenes Vereinsausschlussverfahren ein, in dessen Rahmen eine Anhörung erfolgt, in der sich das betroffene Mitglied erklären kann. Entscheidungsgrundlage für den Vorstand des Tuspo Weende ist das DIS-Urteil in Tenor und Begründung.

3.) Bei rechtskräftig verhängter Doping-Sperre ist auch nach deren Ablauf ein Wettkampfstart im Namen des Tuspo Weende grundsätzlich nicht möglich. Der Radsportabteilung wäre es dann nicht gestattet, Lizenzanträge des betroffenen Mitgliedes zu genehmigen und an den Landesverband weiterzuleiten. Über ein Abweichen von dieser grundsätzlichen Regelung entscheidet der Ehrenrat.

Im oben erwähnten, konkreten Fall hat sich der Tuspo Weende exakt an dieses Vorgehen gehalten. Leider hat sich der Betroffene dem vereinsinternen Verfahren nicht gestellt, sodass Details über das Schiedsverfahren unaufgeklärt bleiben müssen.

Zum Artikel „Doping ist kein Kavaliersdelikt“

 

 

Comments are closed.